Garantiert: Profi-Service + Profi-Konditionen
Home Home online-Anfrage online-Anfrage Neuemissionen Neuemissionen Zweitmarkt Zweitmarkt Abwicklung Abwicklung AGB AGB
Profi-Center
Fonds-Center
Info-Center
Branchen-News
Branchen-Links
Analysen-News
Steuertabellen
Lexikon
Service-Center
Presse-Medien-Center
zum PF24 ExpertTalk
PF24 ExpertTalk
zum PF24 Pressearchiv
PF24 Pressearchiv
zur PF24 Firmenbroschüre
PF24 Broschüre

Special-Center
' Die Fondsdatenbank '
' Die Fondsdatenbank '
' Die Neuemissionen '
' Die Neuemissionen '
' Fonds Zweitmarkt '
' Fonds Zweitmarkt '
Analysen Übersicht
Analysen Übersicht
FondsMedia Research
FondsMedia Research
Immobilien-/ Fonds-Brief
Immobilien-/ Fonds-Brief
ScopeAnalysisReport
ScopeAnalysisReport
Websites Partner
Websites Partner

Die Top-News im Detail
 
Geschädigte Zertifikateinhaber sollten Rechtslage nicht zu euphorisch einschätzen

News vom: 06.10.2008

[ zurück ]
Im Zusammenhang mit der akuten Finanzmarktkrise und den öffentlichen Diskussionen um geschädigte Investoren, insbesondere Käufer von Zertifikaten
wie die der mittlerweile insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers, warnt die auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts auf Seiten der Investoren führende Kanzlei Tilp Rechtsanwälte vor einer euphorischen Bewertung der Rechtslage betroffener Anleger, wie dies jüngst von einigen Rechtsanwaltskanzleien zu vernehmen war. Tilp Rechtsanwälte vertritt gegenwärtig mehrere Dutzend geschädigte Zertifikateanleger im Fall Lehman Brothers und weitere private wie auch institutionelle Investoren im Fall Hypo Real Estate.

„Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 21.03.2006, XI ZR 63/05) ergeben sich selbst bei Bestehen eines Beratungsvertrages „keine fortdauernden Überwachungs- und Beratungspflichten“ der Bank hinsichtlich der von ihr empfohlenen Wertpapiere“ erläutert Rechtsanwalt Andreas Tilp. Wenn also beispielsweise die Dresdner Bank am Freitag, den 12. September in einem internen Papier auf Basis der verfügbaren Informationen über die Bonitätseinstufung keinen Handlungsbedarf bei den Emissionen von Lehman Brothers sieht, die Bank aber am nächsten Arbeitstag, dem 15. September bereits insolvent wird, ist nach Auffassung von TILP Rechtsanwälte äußerst zweifelhaft, inwiefern die Dresdner Bank hier tatsächlich falsch handelte. „Zudem lenkt diese Diskussion auch von der Tatsache ab, dass der deutlich größere Schaden für eine noch viel größere Zahl von Anlegern nicht in den Lehmann-Zertifikaten steckt, sondern in den inzwischen massenhaft durch Unterschreiten einer bestimmten Schwelle wertlosen Zertifikaten“, so Tilp.

Ebenso fraglich ist es aus Sicht von Tilp Rechtsanwälte, ob Anleger tatsächlich über den Umstand aufgeklärt werden müssen, dass ein Emittent auch einmal pleite gehen kann. Hierzu Rechtsanwalt Andreas Tilp: „Über derartiges Allgemeinwissen muss seit dem so genannten Bond-Urteil des BGH (Urteil vom 6.7.1993, XI ZR 12/93) nach höchstrichterlicher Rechtsprechung augenscheinlich nicht aufgeklärt werden. Seit der Pleite der Argentinien-Anleihen wissen Anleger zudem, dass sogar ein Staat pleite gehen kann, nicht nur ein Emittent.“

„Kickback“-Rechtsprechung des BGH Erfolg versprechender Ansatz

Hingegen bietet das von Tilp Rechtsanwälte am 19.12.2006 erstrittene BGH-Urteil über verdeckte Zuwendungen beim Erwerb von Wertpapieren, den so genannten „kick-backs“, einen nach strenger Überzeugung von Tilp Rechtsanwälte Erfolg versprechenden Ansatz für die geschädigten Anleger, weil es sich hierbei um einen generellen Ansatz handelt, der jenseits der stets erforderlichen Einzelfallprüfung liegt.

Denn diese Zertifikate wurden über die klassischen Vertriebskanäle der Banken vertrieben, bei denen branchenüblich versteckte Vertriebsprovisionen flossen, über die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Anleger hätten vorab aufgeklärt werden müssen. Nur so können laut BGH Anleger entscheiden, ob ihnen die Finanzprodukte aus sach- und personengerecht oder aus reinem Provisionsinteresse der Banken verkauft wurden.

Innovative anwaltliche Vergütungsbereitschaft für geschädigte Investoren

Für diejenigen geschädigten Zertifikateinhaber, die aufgrund ihrer jetzigen wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von einer Rechtsverfolgung abgehalten würden, ist die Kanzlei Tilp Rechtsanwälte grundsätzlich bereit, die außergerichtliche Interessenswahrnehmung auf Wunsch des Geschädigten auf einer reinen Erfolgsbasis wahrzunehmen.
Details hierzu können der Website www.tilp.de entnommen werden. (ir)
Quelle: www.fondsprofessionell.de, 06.10.2008 [ zurück ]

 Hinweis
  

Bei  den vorstehend  aufgeführten  Informationen  handelt  es sich  i.d.R. um  Zitate  aus dem Gesamtartikel bzw. um eine Zusammenfassung/ Wiedergabe der Ursprungsinformation, welche von 'ProfiFonds24' unabhängig, objektiv und absolut wertungsfrei  zur  Verfügung  gestellt  wird.
Eine Gewähr für die Richtigkeit der Inhalte ist ausgeschlossen ! Beachten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt auch unsere AGB

   
News-Center

' Analyse-News '
Analyse-News
' ftx - News '
ftx - News
' News - Archiv '
News - Archiv
Top-News

14.03.2012
fondstelegramm: 'Paribus Hochschulportfolio Bayern' ...


13.03.2012
fondstelegramm: 'One Capital Emissionshaus: Pro Real Deutschland Fonds' ...


09.03.2012
fondstelegramm: 'Buss Immobilienfonds 4 - Dortmund' ...


09.03.2012
fondstelegramm: 'ZBI Vorsorge-Plan Wohnen 1' ...


08.03.2012
fondstelegramm: 'KGAL: Property Class Frankreich 1 plus' ...


16.02.2012
fondstelegramm: 'Immac Pflegezentrum Kornwestheim' ...


11.02.2012
fondstelegramm: 'Querdenker: Bauminvest 3' ...


05.02.2012
fondstelegramm: 'Wealth Cap Private Equity 15 und 16' ...


Börsen-Center

Marktdaten  –  23:02 Uhr
€ / USD1,2778+0,74%
€ / CAD1,3065+1,04%
€ / GBP0,8075+0,49%
Öl / $107,31+0,48%
Gold / $1.588,00+2,65%
Kurssuche:
Geben Sie einen mindestens dreistelligen Suchbegriff ein:
 
Quelle: Quartal Flife AG

Wissens-Medien-Center

Wikipedia
Suche nach:

Presse-Medien-Center

Infos zur Fondszeitung
Fondszeitung
Infos zum Cash-Magazin
Cash. - Das Magazin

© ProfiFonds24 ®
Online-Anfrage
AGB
Datenschutz
Kontakt
Impressum
Home