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Risikohinweise - Umweltbeteiligungen
   
Allgemeine Informationen zu Chancen und Risiken
 

Lesen und beachten Sie hierzu die Informationen zur Überprüfung von Chancen und Risiken im Menüpunkt Fonds-Center/ Risikohinweise !

Die nachfolgende Darstellung der möglichen Risiken ist nicht vollständig, da die Risikostruktur in jedem Fonds individuell anders ausfallen kann. Mehrere der nachfolgend aufgeführten Risiken können auch gleichzeitig eintreten und somit das Projekt insgesamt vollständig gefährden.

 
Umweltbeteiligungen - spezifische Risiken
 

Umweltbeteiligungen sind typische unternehmerische Beteiligungen mit den entsprechenden Chancen und Risiken. Im Bereich Umweltbeteiligungen existieren sehr spezifische Risiken, die nachfolgend näher beschrieben werden.

 

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) / Strompreis

Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 1. April 2000 in Kraft getreten ist und damit das Stromeinspeisungsgesetz abgelöst hat, wurden die Rahmenbedingungen für die Vergütung von Strom aus Windkraft langfristig geregelt. Die regionalen Energieversorger sind zur Abnahme und Vergütung verpflichtet. Diese beträgt in den ersten fünf Jahren pro Kilowattstunde 17,8 Pfennige und sinkt danach unter bestimmten Umständen. Bisher wurde die Verfassungsmäßigkeit der deutschen Vergütungsregelungen auf europäischer Ebene bestätigt. Auch Bedenken wegen eventuell unzulässiger Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen Handel mit Strom wurden nicht geteilt. Sollte aber eine höchstrichterliche Entscheidung dazu führen, dass das deutsche Energierecht nicht mit den Grundrechten oder auf europäischer Ebene mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, könnte die Rechtsgrundlage für die Abnahme- und Vergütungspflicht entfallen. Der erzeugte Strom müsste dann zu Marktpreisen abgesetzt werden, die wahrscheinlich deutlich unter den prognostizierten Werten liegen. Dies würde das Ergebnis des Fonds deutlich verschlechtern und könnte im Extremfall sogar zum Totalverlust der Beteiligung führen.

 

Windenergiepotenzial

Die Fondsgesellschaft trägt das Risiko, dass die Anlagen weniger Strom produzieren als in der Planrechnung angenommen wurde. Zwar werden die durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten in der Regel auf der Grundlage von Gutachten und Ertragswerten von Anlagen in unmittelbarer Nähe errechnet, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass diese Geschwindigkeiten nicht erreicht werden und damit weniger Strom als vorgesehen erzeugt wird.

 

Technisches Risiko

Es besteht das Risiko, dass die Windkraftanlagen aufgrund technischer Probleme stillstehen. Erfahrungswerte über Verschleiß und Materialermüdung liegen in dieser jungen Branche noch nicht vor. Zur Absicherung der Betriebsbereitschaft sollten daher Wartungsverträge abgeschlossen und die Funktionsfähigkeit ständig überwacht werden. Rücklagen für Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen sind notwendigerweise zu bilden. Die Zahlen finden Sie in der Prognoserechnung. In der Regel übernimmt der Hersteller eine Garantie für die Hauptkomponenten der Anlage für die ersten Jahre. Sollte der Hersteller im Schadensfall nicht zahlen können, da er z.B. insolvent geworden ist, oder übersteigen die Kosten aus anderen Gründen die Prognosewerte hat dies natürlich Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Ergebnisse des Fonds.

 

Rückbaukosten

In den mit den Grundstückseigentümern getroffenen Pachtverträgen können Vereinbarungen enthalten sein, das Grundstück nach Ablauf des Pachtvertrages wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen. Hierfür sind Rückstellungen in der Prognoserechnung zu bilden. Sollten die tatsächlichen Kosten höher sein, so hat dies entsprechende Auswirkung auf den wirtschaftlichen Erfolg.

 
Unbedingt zu beachten sind die Ausführungen
im jeweiligen Angebotsprospekt !
 

In jedem einzelnen Fall sind die Produkt-spezifischen Chancen und Risiken in den entsprechenden Kapiteln des jeweiligen vollständigen Angebots-Prospektes zu beachten und maßgeblich für eine Anlage-Entscheidung.

   

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Quelle: Quartal Flife AG

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