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Unternehmerische geschlossene Fondsbeteiligungen im Bereich Schiff, Immobilien, Container, Venture-Capital, Private Equity, Medien, Umwelt und Spezialfonds zählen in Deutschland zu einer immer stärker nachgefragten Anlageklasse.
Die bis November 2005 geltenden steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und Regelungen und die damit verbundene Verrechnungsmöglichkeit von steuerlichen Verlustzuweisungen in der Investitionsphase mit andern Einkünften - insbesondere bei Schiffs-, Medien-, Umwelt- und inländischen Immobilien- Fonds - waren für die erzielbaren überdurchschnittlichen Renditen, berechnet nach der Methode des internen Zinsfußes (IRR), ausschlaggebend.
Mit Einführung des neuen § 15b EStG zum 11.11.2005 wurde die Verrechnungsmöglichkeit von anfänglichen negativen steuerlichen Ergebnissen mit anderen Einkünften endgültig abgeschafft.
Auf Grund der aber immer noch bestehenden Unterschiede zwischen den einzelnen Beteiligungsbereichen im Hinblick auf die Besteuerung der laufenden Erträge sowie bei Veräußerung, ist die Rendite-Betrachtung der Ergebnisse einer Beteiligung nach Steuern nach wie vor von entscheidender Bedeutung.
Die Unterschiede zwischen Schiff-, Immobilien-, Container, LV-, Medien-, Umwelt- und sonstigen Beteiligungen im Hinblick auf den laufenden Ertrag nach Steuern können ganz erheblich sein. |
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Je nachdem, welche individuellen Voraussetzungen, Ansprüche sowie Zielsetzungen - und ganz entscheidend - welche Risikobereitschaft beim Investor vorliegen, kann sich die Auswahl eines entsprechenden Beteiligungsbereiches/ Beteiligungsangebotes gegenüber anderen als vorteilhafter bzw. sinnvoller darstellen. |