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Lexikon Fachbegriffe
Man sollte wissen, worüber man spricht !
    

Mit dem nachfolgenden Lexikon erhalten Sie umfangreiche Erläuterungen zu Fachbegriffen aus dem Finanzsektor allgemein sowie zu branchenspezifischen Fachbegriffen aus dem Marktsegment geschlossener Fondsbeteiligungen.

 

Die Suchfunktion ermöglicht Ihnen das schnelle Auffinden konkreter Fachbegriffe.

 
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Zeichner
Auch Anleger, Kommanditist, Gesellschafter. Person, die sich an einer Fondsgesellschaft beteiligt.
Zeichnungsfrist
Festgelegte Zeitspanne während der noch nicht im Markt befindliche Wertpapiere gekauft (gezeichnet) werden können. Ein Fonds wird geschlossen, wenn das vorgesehene Fondskapital vollständig platziert ist. Da dieser Zeitpunkt vom Vertrieb abhängig ist, ist die Zeichnungsfrist bei geschlossenen Fonds nicht exakt vorhersehbar. Ist der Fonds geschlossen, dann können keine weiteren Anleger mehr beitreten.
Zeichnungsschein
Siehe Beitrittserklärung
Zeitcharter-Vertrag
Das Schiff wird dem Befrachter (Charterer) für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt. Schiffsbetriebskosten trägt der Vercharterer.
Zinsabschlagsteuer
Zinserträge, nicht aber Dividenden und Kursgewinne unterliegen der Zinsabschlagsteuer, die von den Kreditinstituten direkt bei Auszahlung der Zinsen einbehalten wird und an das Finanzamt weitergeleitet wird. Die Zinsabschlagsteuer (ZASt) beträgt 30% bzw. bei der Einlösung von Kupons am Bankschalter 35%, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt. Die Zinsabschlagsteuer ist aber keine eigene Steuer, sondern nur eine besondere Erhebungsform der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Es handelt sich lediglich um eine Vorauszahlung, die dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann. Ist der persönliche Steuersatz höher, so muss nachgezahlt werden. Bei niedrigerem persönlichen Steuersatz erfolgt eine Erstattung.
Zinsbindungsfrist, Zinsfestschreibung
Zeitraum für den bei einem Darlehen der Zinssatz fest vereinbart wurde. Üblich sind bei langfristigen Finanzierungen 10 bis 15 Jahre. Die Zinsbindungsfrist muss nicht identisch sein mit der Laufzeit eines Darlehens.
Zinsfuß
Siehe Interner Zinsfuß
Zinsfußmethode
Siehe Interner Zinsfuß. Siehe auch Rendite, Renditeprognose
Zinsvorauszahlung
Durch eine Zinsvorauszahlung bei Darlehensbeginn kann die laufende Zinsbelastung während der Laufzeit des Darlehens gemindert werden.
Zulieferindustrie
jede Werft ist für den Bau eines Schiffe von Zulieferern abhängig. Ob Motoren, Lampen, Radargeräte - kein Schiffsbaubetrieb fertigt noch diese Spezialteile. Nur ein Drittel der Baukosten eines Schiffes entfallen auf die Werft, der Rest geht an die Zulieferer. Etwa 60% dieses Auftragsvolumens wiederum bleibt nicht an der Küsten sondern geht ins tiefste Binnenland. Der Eigner legt bei der Bestellung eines Neubaus bei der Werft meist auch gleichzeitig fest, wer Lieferant der Hauptantriebe der Navigationsanlagen sowie der Bordelektronik werden soll.
Zweiter Förderungsweg
Bestimmte Wohnungsbauförderung in Berlin, bei der hohe Mietzuschüsse gezahlt werden, die Mieter jedoch einer Einkommensbegrenzung unterliegen.
Zweitlizenzzeit
Vermarktungszeit nach Ablauf der Erstlizenzzeit.
Zweitmarkt
Grundsätzlich handelt es sich bei der Anlage in geschlossenen Fonds um eine langfristige Anlage, insbesondere auch unter steuerlichen Gesichtspunkten. Die Fungibilität der Anteile ist eingeschränkt. Ein institutionalisierter Zweitmarkt für die Veräußerung von Fondsanteilen existiert nicht. Die einzelnen Produktanbieter organisieren aber auf Anfrage den Verkauf der Zweitmarktstücke und sind bei der Kursfindung behilflich. Ab sofort haben Sie aber auch die Möglichkeit ihren Fondsanteil bei efonds24.de in den Marktplatz (Zweitmarkt) zu stellen und so einen Käufer für Ihren Anteil zu finden. Sie bleiben anonym bis sich ein Käufer meldet, mit dem Sie dann direkt und diskret verhandeln können. Oder sie schauen unter Kaufgesuche, ob jemand genau Ihren Fondsanteil kaufen möchte.
Zwischengewinn
Der Zwischengewinn umfaßt die vom Fonds bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten, aber noch nicht ausgeschütteten oder thesaurierten Zinsen, zinsähnliche Erträge und Ansprüche auf derartige Erträge.
 
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Quelle: Quartal Flife AG

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